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Corona Virus was Sie jetzt von mir Wissen müssen

Wir schaffen das!

Liebe Mandanten, ich hoffe, es geht Ihnen in der schwierigen – und für einige sicherlich auch belastenden – Zeit gut. Deutschland und die gesamte Welt stehen derzeit vor einer großen Herausforderung. Die Ausweitung des Corona-Virus fordert uns alle.

Das Bundesfinanzministerium will kurzfristig Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen.
Viele Fragen sind Stand heute jedoch weiter offen.

Für Firmen und Selbständige soll es auf Grund der zu erwartenden Umsatz- und somit auch Gewinneinbußen einfacher sein, die Steuervorauszahlungen anzupassen.
Es sollen vereinfacht Stundungen von Steuerschulden gewährt werden, auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge i. Z. m. dem Virus soll verzichtet werden.

Ein entsprechendes BMF-Schreiben ist für nächste Woche angekündigt.

Weiterhin sind vereinfachte Schritt für Kurzarbeitergeld geplant. Um Mitarbeiter auf Grund fehlender Auftragslage nicht kündigen zu müssen, können über die Agentur für Arbeit Gelder bezogen werden.

Ebenfalls will die KfW-Bank, um die Liquidität sicherstellen zu können, zinsgünstige Darlehen vergeben.

Auch Arbeitnehmer müssen natürlich geschützt werden. In diesem Zusammenhang ist für viele die Möglichkeit des Home-Office eine gute Lösung. Das oben bereits erwähnte Kurzarbeitergeld dient zum Erhalt des Arbeitsplatzes und zur Sicherung der Einnahmen. Alternativ kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer u.a. auch bezahlten Urlaub gewähren oder die Möglichkeit des Arbeitszeitkontos einräumen.

Viele Beschäftigte haben jedoch auch Kinder, die in Kitas oder Schulen gehen.
Diese sind ab Montag, den 15.03.2020 tw. nur notdürftig besetzt, ab Mittwoch jedoch komplett geschlossen. Mitarbeiter sind gem. § 616 BGB in diesem Fall – falls nicht vertraglich ausgeschlossen – unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt frei zu stellen.
Je Elternteil und Kind bis 12 Jahren gelten hier bis zu zehn Tage als üblich.
Jedoch stellt, sich die Frage was danach passiert. Unklar ist, ob evtl. das Kinderkrankengeld greift, da das Kind ja in dem Sinne nicht krank ist.  Insbesondere eine Beaufsichtigung durch die Großeltern ist von der Bundesregierung nicht gewünscht. Es wird derzeit diskutiert, ob auch hier das Kurzarbeitergeld greifen soll. Lösungsmöglichkeiten werden auch hier in den kommen Tagen erwartet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich in den kommenden Wochen auf das Hände schütteln verzichten werde. Schenken wir uns zur Begrüßung und zum Abschied doch ein Lächeln.

Wie Sie wissen, ist mir der stets persönliche Kontakt zu meinen Mandanten sehr wichtig.
Auf Grund der derzeitigen Situation und zum Schutz aller Beteiligten würde ich Termine, die nicht kurzfristig stattfinden müssen, gerne später wahrnehmen. Sehr gerne würde ich hier jedoch die Möglichkeit der Telefon-/Videokonferenz anbieten. Ich bin mir sicher, dass wäre im Sinne aller.
Sollten Sie jedoch einen Termin wünschen, stehe ich Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.

Ich hoffe, ich konnte hier einen kleinen Einblick über die derzeitige Entwicklung geben.
Ich halte Sie auf dem Laufenden stehe aber für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

WHATEVER IT TAKES, passen Sie bitte gut auf sich auf, halten Sie die Ohren steif und bleiben Sie vor allem gesund!

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